"Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt"
Übersicht
Ein Managementsystem für Menschenrechte
Die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung (Human Rights Due Diligence - HRDD) ist ein Managementsystem, das es Unternehmen ermöglicht, ihre menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen proaktiv zu identifizieren und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um ihnen zu begegnen. HRDD basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens zu vermeiden und zu begegnen. Dieses Konzept wird zunehmend um UmweItaspekte erweitert und wird heute oft als “Human Rights and Environmental Due Diligence” (HREDD) bezeichnet. Dieser umfassende Ansatz spiegelt die zunehmende Anerkennung der Auswirkungen von Umweltproblemen auf die Menschenrechte wider. Rechtliche Rahmenbedingungen, wie die EU-Richtline über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), verpflichten Unternehmen zur Umsetzung von HREDD.
Mehr über die sechs Schritte der Sorgfaltsprüfung gemäss UNGPs:
Internationale Standards: UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätze als Referenzrahmen
Die Welt verändert sich rasant und schafft neue Chancen, aber auch Herausforderungen für Unternehmen. Globalisierung, erhöhte Transparenz der Lieferketten, Digitalisierung, veränderte Erwartungen von Verbrauchern und Investoren, der Kampf um Talente und andere Entwicklungen wirken sich auf den künftigen Geschäftserfolg aus.
2011 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs), um Unternehmen in diesem sich wandelnden Umfeld Orientierung zu geben. Seitdem sind die UNGPs der international anerkannte Standard für konkrete Schritte, die Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte unternehmen sollten (menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung). Viele nationale Aktionspläne (NAPs) zu Wirtschaft und Menschenrechten, rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. die EU CSDDD, der Schweizer Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI), das deutsche LkSG und der britische Modern Slavery Act), internationale Standards und Initiativen (z.B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN Global Compact) beziehen sich auf die UNGPs.
Die UNGPs gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Branche oder ihrem Risikoprofil. Sie umfassen alle internationalen Menschenrechte und beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, inklusive die eigene Geschäftstätigkeit und alle Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. Es wird nicht erwartet, dass Unternehmen jede einzelne ihrer negativen Auswirkungen vollständig kontrollieren und vermeiden. Sie sollten aber nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte nach Möglichkeit verhindern und bereits eingetretene Auswirkungen angehen und wiedergutmachen.
Ihre Fragen
Aus unserer Erfahrung mit Unternehmen kennen wir die Fragen, die auftauchen, wenn es um die menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprüfung geht. Klicken Sie auf die Links, um unsere Antworten zu lesen:
Board Member
“Wie setzt man eine Sorgfaltsprüfung um?”
Chief Financial Officer
“Wie sollen wir beginnen?”
Vorteile eines systematischen Ansatzes
Die Umsetzung der Sorgfaltsprüfung gemäss UNGPs ermöglicht es Unternehmen, einen systematischen Ansatz für das Menschenrechtsmanagement zu verfolgen. Dies schafft aus verschiedenen Gründen einen höheren und nachhaltigeren Mehrwert für Unternehmen:
Bessere Compliance und Beitrag zur Einhaltung aktueller und künftiger rechtlicher Anforderungen im Bereich der Sorgfaltspflicht
Als Teil des operativen Risikomanagements werden kostspielige Rechtsstreitigkeiten, Abhilfemassnahmen und Reputationsschäden frühzeitig erkannt und verhindert
Förderung von Vertrauen bei wichtigen Stakeholdern, einschliesslich Geschäftspartnern, Kunden und Investoren, die zunehmend erwarten, dass Unternehmen die Menschenrechte achten
Verbesserte Reputation, was sich positiv auf den Markenwert, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung auswirkt
Höhere Wahrscheinlichkeit, bei öffentlichen Ausschreibungen den Zuschlag zu erhalten, die verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren oder menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprüfungen berücksichtigen
Höhere Punktzahl in ESG-Ratings oder Nachhaltigkeitsbenchmarks, was die Reputation und den Zugang zu Kapital verbessert
Strategischer Ansatz zur Verbesserung der sozialen Dimension von ESG
Glaubwürdige Inhalte für die Erstellung eines überzeugenden Nachhaltigkeitsberichts